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10. Datenschutz
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10.1. |
Personenbezogene
Daten werden durch MAXDOME nur zum Zwecke der Begründung des
Kundenverhältnisses, der Vertragsbegründung und -abwicklung, zu
Abrechnungszwecken erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine Erhebung,
Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten über diesen Zweck hinaus
ist nur zulässig, wenn der Kunde hierzu eine ausdrückliche Einwilligung
erteilt hat und/oder eine gesetzliche Regelung eine anderweitige Erhebung,
Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten erlaubt und/oder
vorschreibt. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in der
jeweils gültigen Fassung der Datenschutzbestimmungen. |
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10.2. |
1&1
ist seitens MAXDOME gemäß § 11 BDSG mit der Erhebung, Verarbeitung und
Nutzung der Daten beauftragt. MAXDOME gewährleistet im Rahmen dieser
Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG den gleichen Schutz der
personenbezogenen Daten, wie er in Absatz 1 vorgesehen ist. Weitere
Einzelheiten hinsichtlich der Datennutzung sind der Datenschutzbestimmung zu entnehmen. |
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10.3. |
MAXDOME
behält sich vor, bei berechtigtem Interesse einen Kunden im Einzelfall
abzulehnen. Zum Schutz von MAXDOME vor Forderungsausfällen und vor Gefahren
der missbräuchlichen Inanspruchnahme durch Dritte werden zu diesem Zweck
Negativdaten (insbesondere negative Bonitätsdaten) in einer zentralen Datei
gespeichert. MAXDOME ist berechtigt diese Daten 1&1 und mit 1&1
konzernrechtlich verbundenen Unternehmen zweckgebunden zur Verfügung zu
stellen und dort entsprechende Auskünfte einzuholen.
Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung
berechtigter Interessen von MAXDOME oder 1&1 erforderlich ist und
schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. |
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10.4. |
MAXDOME
ist berechtigt, Name (bei gewerblichen Vertragspartnern: die Firma),
Anschrift sowie bei natürlichen Personen das Geburtsdatum des Kunden zum
Zwecke der Bonitätsprüfung an den Telekommunikations-Pool (kurz:TKP) zu
übermitteln und von dort - soweit vorhanden - zu diesem Zweck Auskünfte
einzuholen. MAXDOME ist darüber hinaus berechtigt, Meldungen über
unbestrittene, schuldig gebliebene Entgelte nach Höhe und Entstehungsdatum,
sowie den Stand des Beitreibungsverfahrens für erbrachte Vertragsleistungen
an den TKP nach Abwägung der betroffenen Interessen im Einzelfall zu
übermitteln. Der TKP ist eine Gemeinschaftseinrichtung von Unternehmen, die
gewerbsmäßig entgeltliche Telekommunikationsdienstleistungen oder
Teledienste erbringen. Zweck der TKP ist, die hieran beteiligten
Unternehmen vor Forderungsausfällen zu schützen, die bei der Erbringung von
gewerblichen Leistungen an zahlungsunwillige oder zahlungsunfähige Vertragspartner
entstehen können. Hierzu melden die am TKP beteiligten Unternehmen Daten
über ihre Vertragspartner in den Pool ein, wenn diese Vertragspartner
Entgelte für die erbrachten Leistungen schuldig geblieben sind. Der TKP
wird von infoscore Consumer Date GmbH (kurz: ICD), Rheinstrasse 99, 76532
Baden-Baden, betrieben. Bei der ICD kann - ausschließlich auf schriftlichem
Wege - Auskunft eingeholt werden, ob Daten im TKP zur Person des
Anfragenden gespeichert sind.
Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung
berechtigter Interessen von MAXDOME oder eines sonstigen Teilnehmers des
von der ICD betriebenen Telekommunikationspools erforderlich ist und
schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. |
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10.5. |
Nach
Abgabe eines Angebots des Kunden zum Abschluss eines Nutzungsvertrages ist
MAXDOME berechtigt, die Bankverbindungsdaten des Kunden (nur Kontonummer
und Bankleitzahl, keine Angaben zur Person) mit dem
Rücklastschriften-Präventions-Pool (RPP) der infoscore Consumer Data GmbH
(ICD), Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden abzugleichen. Der RPP hat die
Funktion einer Sperrdatei. Darüber hinaus wird MAXDOME im Falle der
Nichteinlösung der Lastschrift, soweit zulässig, die Bankverbindung des
Kunden (nur Kontonummer und Bankleitzahl, keine Angaben zur Person) in den
RPP der ICD einmelden, die diese Sperrung anderen Unternehmen, die am
Auskunftsverfahren beteiligt sind, auf Anfrage übermittelt. Nach Bezahlung
der Rücklastschrift durch den Kunden wird MAXDOME die Erledigung in den RPP
melden. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur
Wahrung berechtigter Interessen von MAXDOME oder eines Teilnehmers des RPP
erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt
werden.
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